1. Im Krankheitsfall
Wenn der Unterricht aus Krankheitsgründen nicht besucht werden kann, sagen Sie bitte am 1. Krankheitstag in der Schule Bescheid, nennen Sie Klasse und Namen des Schülers/der Schülerin und den Grund des Fehlens.
Wenn das Fehlen länger andauert, muss spätestens am dritten Tag nach Wiederaufnahme des Unterrichts eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Schülerinnen/Schüler können sich nicht selbst entschuldigen, das ist alleine Sache der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder eines Arztes.
In Prüfungssituationen und auf Anordnung der Schulleitung zählen nur ärztliche Atteste.
2. Beurlaubung
Möchte eine Schülerin/ein Schüler eine gesonderte Befreiung vom Unterricht erhalten (z. B. wegen einer Familienfeier, eines Arztbesuches, eines Todesfalles o. ä.), so müssen die Erziehungs-berechtigten in jedem Falle diese Befreiung schriftlich beantragen; die Befreiung bis zu einem Tage kann der Klassenlehrer gewähren.
Betrifft die Befreiung einen Tag/mehrere Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien, so entscheidet die Schulleitung nach schriftlich begründetem Antrag der Erziehungsberechtigten.
Eine Entschuldigung sollte mind. Postkartenformat haben und folgende Angaben enthalten:
- Klasse, Vor- und Zuname des Schülers/der Schülerin
- (ge)fehlt von ...bis...
- Grund
Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Entschuldigung im Krankheitsfall Antrag auf Befreiung vom Unterricht